Bauausschreibung

[570] Bauausschreibung oder Submission, auch Verdingung, die Bekanntgabe der auszuführenden Bauarbeiten oder -lieferungen nach Art, Umfang, Oertlichkeit, zulässiger Zeitdauer u.s.w. zum Zweck der Heranziehung von Unternehmern und Lieferanten.

Die Bauausschreibung geschieht entweder durch öffentliche Anzeigen in Bauzeitungen u.s.w. (öffentliche Bauausschreibung) oder durch unmittelbare Aufforderung bestimmter Unternehmer oder Lieferanten in engerer Zahl (»beschränkte« oder »engere Bauausschreibung«). In der Regel wird in gedruckten näheren Bedingungen (»Bedingnisheften«), deren Bezug den etwaigen Bewerbern gegen ein geringes Entgelt freisteht, die Art der Arbeit genau beschrieben und von den Bewerbern die Abgabe ihrer Einzel- oder Gesamtpreise verlangt. Die Bekanntgabe eines Kostenanschlages und die Aufforderung zu »Abgeboten« von den Einzel- oder Gesamtsätzen desselben geschah früher mehrfach, kommt jetzt aber wohl nur selten in Anwendung. Nach[570] Eingang und Prüfung der Bauangebote oder Bauofferte auf eine bestimmte Arbeit oder Lieferung und nach Befund solcher als annehmbar wird einem der Bewerber »der Zuschlag erteilt« und ihm unter Abschluß des Bauvertrages die Arbeit oder Lieferung übertragen (Bauvergebung); s. Bauvollzug, Bauleitung, Submissionswesen.

Goering.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 570-571.
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