Baubehörde

[571] Baubehörde ist ein Kollektivname für alle die verschiedenen technischen Instanzen, die auf die Ausführung eines Baues Einfluß nehmen.

Man unterscheidet gewöhnlich die oberste Baubehörde (s. Baudirektion), die Zwischenstellen (s. Bauamt) und die diesen untergeordneten Abteilungen. Verschieden davon ist die mit Einstellungs- und Strafbefugnissen ausgestattete Baupolizeibehörde (s. Baupolizei), bei der die Techniker in der Regel nur eine beratende Tätigkeit ausüben; ebenso die sogenannte Baukommission als beratende Verwaltungsbehörde für den Bauherrn (Auftraggeber).

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 571.
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