Baukommission

[584] Baukommission (Baudeputation) ist 1. eine von dem Bauherrn zu seiner Beratung bestimmte oberste Instanz, die das Bauvorhaben auf Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit prüft, darüber Bericht erstattet und eventuell nach Feststellung der leitenden Grundsätze die Bauausführung in stetem Benehmen mit dem Bauherrn überwacht; 2. eine staatliche, städtische oder Gemeindebehörde, die den Auftrag hat, bei allen öffentlichen und Privatbauten die Einhaltung der durch gesetzliche Vorschriften (Bauordnung, Ortsbaustatut u.s.w.) bestimmten Bedingungen zu sichern.

Kommissionen ad 1. werden gewöhnlich in Parlamenten, Gemeinderäten, bei Aktiengesellschaften u.s.w. für größere Bauvorhaben ad hoc gebildet und lösen sich entweder schon vor dem Bauvollzuge auf, wenn der letztere den Regierungsbehörden, Stadtbehörden u.s.w. nach gegebenen Direktiven überlassen wird, oder sie bleiben als oberste Instanz bis zur Vollendung des Bauwesens bestehen, sofern der Bauherr dies als nötig erachtet. Kommissionen ad 2. bilden eine gesetzliche Institution der Verwaltung, besonders im Gemeindebauwesen. Zu Mitgliedern der Baukommissionen werden in der Regel nicht bloß Techniker, sondern auch Juristen und, je nach dem Zwecke des Baues, besondere Sachverständige gewählt (Aerzte bei Krankenhäusern, Lehrer bei Schulhäusern, Industrielle bei Straßen- und Eisenbahnbauten u.s.w.).

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 584.
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