Bauherr

[581] Bauherr, derjenige, welcher die Kosten einer Bauausführung trägt und dessen Willensäußerung die Direktive für das Bauwesen bildet.

Selbstverständlich fleht demselben auch der Haupteinfluß auf die spezielle Gestaltung des von ihm gewünschten und bezahlten Bauobjektes zu, den er entweder persönlich oder durch Uebertragung seiner Rechte auf die ihn beratenden Zwischenbehörden (Baukommission, Baudirektion, Bauleitung u.s.w.) zur Geltung bringt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 581.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika
Buchempfehlung: Galetti, Giovanni: Der Bundestag als Bauherr in Berlin ISBN-13 9783770052875
Empfehlung

Galetti, Giovanni

Der Bundestag als Bauherr in Berlin

Der Bundestag als Bauherr in Berlin
Droste, 2008. 411 S. m. 52 z. Tl. Abb., 3770052870, 74,00 €.
Vor dem Hintergrund der Baugeschichte der Bonner Parlamentsbauten und des Reichstagsgebäudes untersucht das vorliegende Buch die zahlreichen Ideen, ... weiterlesen
Bookmarks
delicious wong linkarena google