Bauwürdigkeit

[638] Bauwürdigkeit eines Entwurfes zu einer größeren Bauausführung, namentlich einem Verkehrsunternehmen, einem Kanal, einer Eisenbahn u.s.w. ist die volkswirtschaftliche Zweckmäßigkeit der Anlage. Vgl. Eisenbahnbau, Vorarbeiten.

Goering.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 638.
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