Bauwich

[66] Bauwich nennt man den vorgeschriebenen oder freiwilligen seitlichen Abstand eines Gebäudes von der Grenze des zu ihm gehörigen Grundstücks.

Der Bauwich ist vorgeschrieben in der sogenannten offenen Bauweise an der Seite eines jeden Hauses oder Hauspaares, in der Gruppenbauweise an den Enden der aus mehreren (drei bis sieben) Häusern bestehenden Gruppen, in der halboffenen Bauweise an den Querseiten der Blöcke. Auch für den Reihenbau werden oft in längeren Abständen, besonders neben den auf den Ecken der Blöcke stehenden Häusern, Bauwiche, d.h. seitliche Lücken, vorgeschrieben. Für die Breite des Bauwichs werden feste Mindestmaße (3, 4, 5, 6 m) festgesetzt oder das Mindestmaß des Wichs w wird aus der Höhe h und Tiefe t des Gebäudes ermittelt, z.B.

w = h/3 oder w = h + t/5.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 66.
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