Brückenfeuer

[357] Brückenfeuer. Die zur nächtlichen Kennzeichnung einer Dampfer- oder sonstigen Anlegebrücke an deren Kopfende aufgehellten Feuer, die entweder aus Gaslaternen oder gewöhnlichen Oellampen bestehen und meist bunte Gläser haben. Die grüne und rote Farbe herrscht hierbei vor. Sind beide auf einer Brücke vertreten, dann bedeutet das grüne Licht die rechte, das rote die linke Seite der Brücke; s. Leuchtfeuer. Man kann auch die roten und grünen, die Durchfahrt zwischen Pfeilern einer Flußbrücke anzeigenden Feuer als Brückenfeuer bezeichnen.

von Nießen.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 357.
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