Brüstungsverkleidung

[362] Brüstungsverkleidung oder Brustgetäfel, gestemmte Holzverkleidung von Mauern oder Wänden in der Höhe von 0,70–1,30 m, ist meist nur auf die [362] Breite der Fensterbrüstung beschränkt, oft aber auch in Räumen ringsum ausgeführt. Zweck derselben ist bei starkem Verkehr, wie in Wirtsstuben, Wartesälen, Schulräumen ein Schutz der Wände gegen Beschädigung; bei Fensterbrüstungen wegen der meist dünnen Brüstungsmauern Schutz des Bewohners gegen Kälte.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 362-363.
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