Eigenhaus

[162] Eigenhaus. Bezeichnung für ein vom Eigentümer allein oder mit wenig anderen Familien gemeinsam bewohntes Haus; in beiden Fällen ist die verschiedenste Hausgröße möglich, vom kleinsten Kleinhaufe bis zum vornehmen Herrschaftssitz. Zumeist wird der Ausdruck angewandt auf das vom Eigentümer allein bewohnte Einfamilienhaus kleinen oder mittleren Umfanges.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 162.
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