Fügebank

[203] Fügebank (Fugbank), etwa 900 mm langer Schlichthobel nebenstehender Form für Zimmerleute zum Abrichten (Fügen) der Kanten langer Bretter, die zu größeren Flächen, z.B. Fußböden, zusammengesetzt werden sollen.

Die Fügebank ist an den beiden Rändern ihrer Sohle mit niedrigen und schmalen, in der ganzen Länge hinlaufenden vorstehenden Leisten versehen. Die Leisten gleiten auf den geradegerichteten Kanten von Brettern (Stoßladen), die zur Führung zu beiden Seiten des Arbeitsstückes eingespannt sind. Dadurch wird das Seitwärtsschwanken des Werkzeuges sowie sein Abgleiten von der schmalen Arbeitsfläche verhindert. Die Fügebank wird in der Regel von zwei Männern geführt, von denen der eine an einem Griff zieht, während der andre von hinten nachschiebt (zweimännige Fügebank).

Dalchow.

Fügebank
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 203.
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