Faschinenbank

[644] Faschinenbank, Vorrichtung zum Anfertigen von Faschinen, wird aus einer der Länge der Faschine angepaßten Anzahl Böcken hergestellt, aus je zwei in Form eines Andreaskreuzes in den Boden eingeschlagenen Pfählen bestehend, deren Kreuzungen ca. 90 cm über dem Boden liegen und die oberhalb dieser Kreuzungen noch eine Länge von ca. 50 cm besitzen.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 644.
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