Flammenwerfer

[231] Flammenwerfer, Gefäße, welche mit leicht entflammbarer Flüssigkeit (flüssigem Stickstoff) gefüllt sind, die durch eigenen Druck mittels eines Schlauchs in einem Strahl von 30 bis 50 m Reichweite verspritzt wird. Beim Austritt aus dem Mundstück des Schlauchs wird die Flüssigkeit entzündet. Die Flammenwerfer sind zum Tragen auf dem Rücken eingerichtet. Die Flammenwerfermannschaften werden Sturmtrupps zugeteilt, um beim Angriff Maschinengewehrnester und Stützpunkte außer Gefecht zu setzen. Flammenwerfer wurden auch zur Bewaffnung von Tanks verwendet.

F. Wille.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 231.
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