Floßhafen

[95] Floßhafen, ein geschütztes Wasserbecken zur bequemen Landung der Flöße, zu deren Bergung bei Hochwasser und Eisgang, zum Umbau und zur Neubildung von Flößen sowie für den Uebergang vom Wassertransport zum Landtransport und umgekehrt.

Floßhäfen bedürfen keiner großen Wassertiefe. Sie erhalten in der Regel an ihren beiden Enden in der Flußrichtung anzulegende Ein- und Ausfahrten. Zumeist werden zu Floßhäfen alte Flußarme benutzt.

v. Schneller.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 95.
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