Gehrlade

[348] Gehrlade, Werkzeug des Schreiners zur genauen Ausarbeitung der Gehren oder Gehrungen (spitzen Zwickel) am Zusammenstoße zweier Brettenden, z.B. an Wandfriesen, Türverkleidungen u.s.w.

Die Gehrfuge bildet jeweils die Halbierung des Winkels, unter dem die zwei Teile zusammentreffen. Die Gehrlade oder Gehrungsstoßlade (s.d.) besteht im Falle eines rechten Winkels aus einem Boden mit zwei genau parallelen Seitenwänden, in dem Schnitte unter halbem rechten Winkel angebracht sind. In neuerer Zeit sind eiserne Laden in Gebrauch mit einem beweglichen Teil, der durch eine Schraube auf den entsprechenden Gehrungswinkel fest eingestellt werden kann.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 348.
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