Gerüstwagen

[410] Gerüstwagen, Eisenbahnfahrzeuge mit einem darauf erbauten Gerüst für besondere Zwecke, z.B. zur Prüfung des in Tunnels und Bahn- oder Wegeüberführungen erforderlichen freien Durchfahrtprofils, zur Feststellung etwaiger Abweichungen der Tunnelleibung (Innenfläche der Mauerung) von der vorgeschriebenen Form u.s.w., oder auch zum Ersatz eines festen Gerüstes bei Vornahme von Bauarbeiten, wie z.B. Ausbesserungen an Tunnelgewölben, elektrischen Leitungen u. dergl. mehr.

Solche Gerüste werden fahrbar hergestellt, um die Gleise jederzeit wieder frei machen, somit den Betrieb aufrechterhalten zu können. Sie werden geeignetenfalls auch auf der Plattform des Wagengestells drehbar hergestellt, z.B. um in zweigleisigen Tunnels von dem einen Gleise aus über das andre hinweg die Tunnelleibung erreichen und nach Drehung um 90° das zweite Gleis wieder fahrbar machen zu können. (Literatur: S. das gleiche Stichwort in Rolls Encyklopädie des Eisenbahnwesens, Bd. 4, Wien 1890–95.)

Goering.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 410.
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