Gesellschaftshaus

[441] Gesellschaftshaus, Ball-, Vereins- oder Klubhaus, wird je nach den Zwecken und Zielen der Vereinigung eine sehr verschiedene bauliche Anordnung erhalten.

Den Hauptraum bildet ein großer Saal zur Abhaltung von Musikaufführungen, Bällen, Vorlesungen. Je nach der Größe des Vereins wird die Größe und Gestaltung des Saales und damit seine Lage im Erdgeschoß oder im Obergeschoß, Anordnung von Galerien u.s.w. zu[441] bestimmen sein. Den Zugang bilden Halle, Treppen und Vorzimmer mit den nötigen Kleiderablagen. Neben dem Saal sind einige Nebensäle, Speisezimmer u.s.w. notwendig. Weiter sind erforderlich: Lesezimmer und Bibliothekräume, Wirtschaftsräume mit Speise- und Billardzimmer, Spiel- und Rauchzimmer, Kleiderablagen in Verbindung mit Büfett, Küchenräumen u.s.w. An Wohnungen: solche für Hausmeister und den Wirt. Bei Verteilung der Gesellschaftsräume ist sowohl eine bequeme Verbindung aller als auch eine Trennung einzelner vorzusehen. Der äußere Charakter des Gebäudes sei der heiterer Anmut und Eleganz (Fig. 1 und 2).


Literatur: [1] Handbuch d. Arch., 4. Teil, 4. Halbbd., Darmstadt 1885. – [2] Baukunde des Architekten, X, Saalbauten, Berlin 1884, Bd. 2, S. 738 ff. – [3] Klasen, L., Grundrißvorbilder, Leipzig 1884.

Weinbrenner.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 441-442.
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