Glastüre

[556] Glastüre, dient nicht nur als Verschluß eines Raumes, sondern auch zur Erhellung desselben.[556]

Sie erhält zu diesem Zwecke in ihrem oberen Teil Verglasung, im unteren Teil in Höhe von 0,70–1,0 m gestemmte Füllungen (s.d.). Die Verglasung besteht entweder aus einer einzigen Scheibe aus starkem Spiegelglas, das durch Holzleisten und Gummistreifen befestigt wird, oder aus mehreren Scheiben mit Sprossenwerk, das in einen besonderen Flügel oder Rahmen eingesetzt sein kann.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 556-557.
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