Scheibe [1]

[601] Scheibe, allgemein eine meist rechteckige oder kreisförmige Platte, deren Dicke im Verhältnis zur Fläche gering ist. Im Bauwesen ein mit senkrecht stehendem Stiel versehenes quadratisches Brett von etwa 30 cm Seitenkante, das zur Aufnahme des Mörtels beim Bewerfen (Abputzen) einer Mauer dient.

Mit besonders vorangesetzten Bezeichnungen entstehen andre Begriffe; vgl. z.B. Fenster-, Herz-, Kurbel-, Leer-, Los-, Plan-, Reib-, Riemen-, Seil-, Stufen-, Untertags- u.s.w. Scheiben in den Einzelartikeln.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 601.
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