Platte

[150] Platte, 1. wichtiges Bauglied zu wagerechter Abgrenzung von Bauteilen, entweder a) schwach vortretend, als Gurte oder Band zur Trennung von Stockwerken, b) Unterlage eines Pfeilers oder einer Säule (Plinthe, s.d.), c) deckendes Glied eines Kapitals (s. Abakus), d) weit ausladend und mit Wassernase versehen als Hängeplatte (s.d., Bd. 4, S. 731).

Als solche bildet sie den Hauptteil eines Bekrönungsgesimses und wird durch tragende Unterglieder, wie Zahnschnitte, Eierstab, Tragsteine, unterstützt. Ueber der Platte liegt die Traufe oder die Dachrinne (s.d., Bd. 2, S. 508), welche in Form einer krönenden Sima ausgebildet sein kann. Die weite Ausladung der Platte ist konstruktiv sicherzustellen: a) die Platte soll auf die ganze Mauerstärke durchgreifen, b) der eingreifende Teil ist entweder durch den Fuß des Daches oder durch Aufmauerung zu belasten oder auch durch eiserne Verankerung mit der unteren Mauer zu verbinden, c) der vorstehende Teil der Platten kann durch Kassetten (s. die Figur) in den Feldern zwischen den Tragsteinen in seiner Masse verringert und dadurch der Schwerpunkt der Platte weiter nach hinten gerückt werden.

2. Flacher, in einer Ebene bearbeiteter, natürlicher oder künstlicher Stein zu einem Fußbodenbelag (Bodenplatte, Fliese). Die Bearbeitung der natürlichen Steine ist eine sehr verschiedene, vom einfachen »Flächen« der plattenartig brechenden Sand- oder Kalksteine bis zum Schleifen und zur spiegelnden Politur der feinden sehr harten Steinarten, wie Syenit oder Marmor (s. Fußboden aus Stein, Bd. 4, S. 221 s.). – 3. Abplattung in der Füllung der Täferungen oder Zimmertüren. – 4. Obere Holz- oder Steinfläche eines Tisches. – 5. Flacher Teil der Glockenscheibe. – 6. Sandbank, Untiefe, vorspringendes, niedriges Ufer. – 7. Floß, Fähre, flachbordiges Küstenfahrzeug.

Weinbrenner.

Platte
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 150.
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