Hängende Platte

[962] Hängende Platte, die weit hervorspringende, das Gebäude schützende Platte des Hauptgesimses, macht den 3.–4. Theil desselben aus, hat über sich den Karnies u. wird durch unterstützende Glieder getragen; an der unteren Seite der Platte ist eine Aushöhlung (Regenrinne) angebracht, an welcher das Regenwasser abtropft, ohne die übrigen Glieder u. die Mauern zu berühren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 962.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: