Grubenregister

[650] Grubenregister, 1. die einzelnen bei der Grube geführten Rechnungsbücher, namentlich dann, wenn sie nach Vordruck tabellarische Form haben; 2. die vierteljährlichen Rechnungsabschlüsse der Gruben nebst Belegen, soweit sie der behördlichen Prüfung unterliegen.

Treptow.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 650.
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