Grundieren

[659] Grundieren, das erstmalige Anstreichen oder Färben eines Gegenstandes mit einer Farbe, die als Unterlage für einen zweiten Farbenauftrag dient.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 659.
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