Hobelbank

[66] Hobelbank, das am häufigsten gebrauchte Gerät zum Festhalten (Einspannen) des Holzes während der Bearbeitung, besteht aus einem stark gebauten und schweren Tisch (1,5–3 m lang, 450–900 mm breit, etwa 720 mm hoch; letzteres Maß richtet sich zweckmäßigerweise nach der Größe des Arbeiters), dessen Blatt mit den zum Festhalten der Arbeitsstücke nötigen Vorrichtungen (Zangen, Bankhaken und Stützen) versehen ist.

Zunächst ist die vorn und zur rechten Seite des Arbeiters liegende Ecke des Blattes rechtwinklig ausgeschnitten; in diesem Ausschnitt verschiebt sich, parallel geführt in der Längsrichtung der Bank, ein prismatisches Holzstück, welches durch Drehen einer Schraube bewegt wird. Diese Vorrichtung bildet die Hinterzange. Durch das prismatische Hauptstück derselben geht lotrecht ein quadratisches Loch zur Aufnahme des einen eisernen Bankhakens (Bankeisen, s.d.), während eine Reihe gleicher Löcher am Rande des Blattes angebracht ist zur Aufnahme des andern; zwischen beide Haken läßt sich dann das flachliegende Arbeitsstück einspannen. [66] Flache Arbeitsstücke lassen sich auch direkt in das Maul der Hinterzange einspannen. Um ein Brett auf der Kante stehend einspannen zu können, bringt man sowohl in dem beweglichen Backen der Hinterzange als in dem Blatte wagerechte Bankeisenlöcher an. Die zweite Zange, die Vorderzange, hat ihren Platz an der linken vorderen Ecke der Bank und besteht aus einem Zangenbrett, welches mittels Schraube gegen die Vorderseite des Blattes gepreßt wird. Der Vorderzange bedient man sich namentlich auch, um Bretter festzuspannen, welche länger sind als die Hobelbank. In diesem Falle wird das eine Ende in der Vorderzange gehalten, das Brett geht an der Hobelbank entlang und muß an seinem zweiten Ende eine besondere Unterstützung durch den Knecht, (Stehknecht, Bankknecht) erhalten. Dieser besteht aus einem starken, aufrechten Stocke mit schwerem (kreuzförmigem) Fuß. Längs des Stockes ist ein kleiner hölzerner Klotz auf und nieder verschiebbar, der in angemessener Höhe durch einen Keil oder durch eine eiserne Klammer, an welcher er im Einschnitte des Stockes eingehängt wird, befestigt wird, so daß das Brett darauf ruht; vgl. a. Fügelade, Fügebock. – In der Korbmacherei wird als Hobelbank ein Gestell bezeichnet, welches so eingerichtet ist, daß sich der Korbmacherhobel zwischen zwei Leisten verschieben und feststellen läßt.

E. Müller-Dresden.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 66-67.
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