Hubbegrenzung

[143] Hubbegrenzung, automatische, für Aufzüge; selbsttätig wirkender Mechanismus zur Umsteuerung des Wasserzuflusses bei hydraulischen oder des Dampfzuflusses bei Dampfaufzügen, oder zur Ausrückung der Transmissionen bei Transmissionsaufzügen, oder endlich zur Stromumschaltung oder -Unterbrechung bei elektrischen Aufzügen, der zur Wirkung kommt, sobald der Aufzug seine höchste Lage überschreitet; s. Aufzüge.

(v). Ihering.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 143.
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