Jagdhaus

[230] Jagdhaus (Jägerhaus), Gebäude in einem Jagdbezirk, entweder zur Wohnung bei Jagdaufenthalt oder zur Erholung der Jäger nach der Jagd bestimmt.

In letzterem Falle muß ein großer Versammlungssaal vorhanden sein, nebst Küchen- und Aufbewahrungsräumen. Ein Turm oder ein Aufbau für Umsicht über das Jagdgebiet ist vorteilhaft. Die Ausschmückung mit Jagdemblemen im Innern wie am Aeußern wird wesentlich zur Charakteristik des Gebäudes beitragen. In großen Verhältnissen durchgeführt, wird das Gebäude Jagdschloß genannt.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 230.
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