Kellerfenster

[430] Kellerfenster, zur Erleuchtung, auch zur Lüftung der Kellerräume.

Man unterscheidet zwei Arten: 1. Das stehende Kellerfenster im Unterbau des Gebäudes, in einer Breite von 0,80–1,0 m und einer Höhe von 30–60 cm, ist gegen Einsteigen mit Eisengittern, zur Abhaltung der äußeren Temperatur mit Schiebefenstern und äußeren Holzladen zu versehen. Die Einführung des Tageslichts erfordert eine Abschrägung der äußeren Kellermauern sowie eine Durchbrechung des Kellergewölbes mit Einfügung von Kellerlichtkappen (s. Kappenkranz und Kellerhals). 2. Das liegende Kellerfenster ist da anzuwenden, wo der Fußboden des Erdgeschosses nur etwa um ein bis zwei Tritte höher liegt als der Straßenboden, so daß die Lichtöffnung in dem letzteren als eine Art Lichtschacht anzuordnen ist, welcher oben durch ein enges Eisengitter abgeschlossen wird.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 430.
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