Kleinwohnung

[333] Kleinwohnung. Eine Wohnung von einem bis drei, unter Umständen auch vier Zimmern mit Zubehör, letzteres bestehend aus Küche (Wohnküche, Kochküche, Spülküche), Abort, womöglich auch Bad, Balkon bezw. Freiplatz, Speisekammer und Garten. Das Bad erscheint als besondere kleine Badestube, die dann in der Regel auch einen Klosettsitz enthält, oder als Badewanne mit Tischplatte in der Spülküche. Die Speisekammer wird bei Mangel an Raum durch einen lüftbaren Speiseschrank ersetzt. Bei fehlender Kanalisation wird der Abort getrennt von der Wohnung errichtet. Kleinwohnungen können in Ein- oder Zweifamilienhäusern, in Mehrfamilien- (Mittelhäusern, s.d.) oder Großhäusern (s.d.) eingerichtet werden. In den letzteren Fällen sind Spülaborte mit Kanalisation dringend erwünscht oder unentbehrlich. Abschluß und Durchlüftbarkeit der einzelnen Kleinwohnung sind wichtig. Das Großhaus in Form der Mietkaserne ist verwerflich.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 333.
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