Korde, Kordieren, Kordierapparat

[633] Korde, Kordieren, Kordierapparat. Mit Kordieren bezeichnet man das Aufrauhen der Handgriffe von Kurbeln, Lehrbolzen u.s.w. durch Eindrücken der seinen Zähne der Kordierrädchen.

Damit die kleinen pyramidenförmigen Erhebungen entstehen, welche man in ihrer Gesamtheit als Korde oder Fischhaut bezeichnet, sind zwei Kordierrädchen (Kordel, Kordenrad) notwendig. Ihre Zähne laufen entweder parallel oder (häufiger) schräg zu ihrer Drehachse. Im ersteren Fall sind die Achsen der beiden Rädchen schräg, im zweiten parallel zueinander gelagert. Bei der Anordnung der Zähne schräg zur Drehachse besitzen die Zähne der beiden Kordierrädchen entgegengesetzte Steigung. – Die Rädchen sind in einem Halter gelagert (Kordierapparat, Fig. 1), und zwar entweder nebeneinander oder für lange und dünne Gegenstände zweckmäßiger einander gegenüber, weil dann der Druck von beiden Seiten nach der Achse des Arbeitsstücks erfolgt und ein Verbiegen dieses vermieden wird. Um ein gleichmäßiges Andrücken beider Rädchen zu erzielen, sind in der Regel die Lager der Rädchen drehbar mit dem Halter verbunden. Der Kordierapparat wird im Support der Drehbank eingespannt und an dem sich drehenden Arbeitsstück vorbeigeführt. Die Zahnteilung der Kordierrädchen (Fig. 24) schwankt von etwa 0,4 bis 2 mm. Damit eine saubere Kordierung entsteht, muß der Umfang des Arbeitsstücks ein Vielfaches der Teilung sein; hierbei ist indessen zu berücksichtigen, daß die Zähne der Kordierrädchen sich in das Arbeitsstück eindrücken und daß der Durchmesser des Arbeitsstücks infolge Materialverdrängung zunimmt.

A. Widmaier.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2–4.
Fig. 2–4.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 633.
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