Kuppelschleuse

[791] Kuppelschleuse (Koppelschleuse), gekuppelte Schleuse, manchmal auch Schleusentreppe (s. die Figur) genannt, besteht aus n, d.i. zwei oder mehr (in der Ausführung bis acht) gleichgroßen Kammerschleusen (s.d.) von gleichem Gefälle h, welche ohne Zwischenraum (Haltung) hintereinander angeordnet sind.

Hierbei kommen also (n + 1) Tore vor. Der Wasserverbrauch der Kuppelschleuse ist a) im ganzen wohl geringer als jener einer einfachen Kammerschleuse (ohne Spareinrichtung) von gleichem Gesamtgefälle H = n h (s. Schachtschleuse), aber b) im Falle der Kreuzung von Schiffen an allen Schleusen einer solchen Treppe n mal so groß, als wenn die nämliche Anzahl Kammern je vom Gefälle h durch Haltungen (s.d.) voneinander getrennt ist. Der Zeitaufwand für das Durchschleusen bei einer gekuppelten Schleuse ist im Falle a) größer, in jenem b) hingegen kürzer. Heutzutage vermeidet man wegen der Nachteile hinsichtlich der Zeitdauer bei a) und des Wasserverbrauchs bei b) die Anwendung von Kuppelschleusen.

v. Schneller.

Kuppelschleuse
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Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 791.
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