Kurzschluß

[21] Kurzschluß, elektrischer, die unter plötzlicher Ausgleichung der vorhandenen Spannungsdifferenz eintretende, unerwünschte, direkte Verbindung der positiven und negativen Leitung einer elektrischen Anlage ohne Einschaltung eines Gebrauchswiderstandes (Glühlampe, Bogenlampe, Elektromotor).

Hierdurch können übermäßige Steigerungen der Stromstärke eintreten und so die Leitungsdrähte bis zum Glühen bezw. Schmelzen erhitzt und ihre Unterlagen (Holzwand, Tapeten u. dergl.) entzündet werden. Um den eingetretenen Kurzschluß sofort unschädlich zu machen, schaltet man in die Leitungen Bleisicherungen oder automatische Ausschalter ein, wodurch eine Unterbrechung des Stromes herbeigeführt wird, ehe er zu gefährlicher Stärke anwachsen kann.

Holzt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 21.
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