Glühen

[575] Glühen, Leuchten von festen Körpern, Flüssigkeiten und Gasen infolge starker Wärmeentwicklung bei einer Temperatur von 500–600° C.

Einige Calcium- und Magnesiumverbindungen, Zinkoxyd u. dergl. beginnen schon bei niedrigerer Temperatur zu glühen; Flußspat, Borstickstoff u.s.w. glühen bereits bei 300° C. Die Stoffe glühen in verschiedenen Farben, die von der Temperatur und von der natürlichen Beschaffenheit der erhitzten Masse abhängen. Das Maß der Lichtentwicklung glühender fester und flüssiger Körper ist von dem Grade ihrer Feuerbeständigkeit (Schwerflüchtigkeit) abhängig, dasjenige[575] der Dämpfe und Gase von deren Dichtigkeit, so daß dichtere Gase stärkere Lichtentwicklung zeigen als weniger dichte. – Je nach dem Temperaturgrade zeigt das Glühen, beginnend mit Rotbraun bei zunehmender Erhitzung, die Farbenabstufungen Kirschrot, Hellrot, Gelbrot, Gelb und zum Schluß ein mehr oder weniger helles Weiß. Dementsprechend unterscheidet man rotbraune, kirschrote, hellrote u.s.w. Glühhitze. Andre Glühfarben finden sich z.B. bei glühendem Zinkoxyd und glühendem Borstickstoff, die blaugrün und grün leuchten. In der Regel unterscheidet man nur die beiden Hauptstufen, das Rotglühen und Weißglühen; letzteres erfordert die größte Hitze und leuchtet am stärksten. Die Temperatur zwischen Rot- und Gelbglühen liegt bei 1000° C, Weißglühen beginnt bei 1200–1300° C. und ist am stärksten bei 1500–1600° C.

Ferner verlieht man unter Glühen das starke Erwärmen von meist metallischen Gegenständen, um ihre inneren Spannungen bezw. Härtegrade und sonstigen Eigenschaften abzuändern. Glühen von weichem Eisen in Kohle führt dem Eisen Kohlenstoff zu (Zementieren oder Zementstahlbereitung). – Vgl. a. Emission.

Dalchow.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 575-576.
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