Leitfeuer

[134] Leitfeuer (Richtfeuer), zur Kenntlichmachung eines Fahrwassers und seiner Grenzen bestimmte Feuer, welche gewissermaßen die Peilungslinien ersetzen; s.a. Feuer und Küstenbeleuchtung.[134]

Die Leitfeuer sind so eingerichtet, daß sie entweder nur innerhalb eines bestimmten Winkels zu sehen sind, dessen Schenkel die Fahrwassergrenzen bezeichnen, oder aber daß sie in jenem Winkel eine bestimmte Feuerart, außerhalb desselben aber eine erheblich abweichende zeigen, so daß ein Schiff, welches seitlich aus dem Fahrwasser gerät, dieses sofort an der andern Feuerart merkt und auch gleich weiß, ob es sich zu weit rechts oder links befindet (s. die Figur). Manche Feuertürme, z.B. der Rote-Sand-Leuchtturm vor der Wesermündung, sind als Leitfeuer für mehrere Fahrwasser eingerichtet und zeigen für jedes eine andre Feuerart. Hafenfeuer (s.d.) sind gewissermaßen auch Leitfeuer; z.B. deuten zwei hintereinander stehende rote Laternen (Kieler Hafen), sobald sie in eins gepeilt werden, eine Kurslinie an, die von den im Hafen verankerten Bojen frei führt.

von Nießen.

Leitfeuer
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 134-135.
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