Maurerarbeiten

[345] Maurerarbeiten umfassen alle zur Errichtung von Mauern erforderlichen Arbeiten bis auf die Herstellung der Mauersteine selbst bezw. die Zurichtung der Werkstücke und Quadern.

In der Reihenfolge bei einem Gebäudeaufbau, sind es: 1. die Herstellung des zur Absteckung der Grundmauern dienenden Schnurgerüstes (s.d.); 2. die Vorbereitung der Materialien, wie das Löschen des Kalkes, das Sieben des Sandes und die Herstellung des erforderlichen Mörtels; 3. nach erfolgter Ausschachtung des Baugrundes die Aufmauerung der Grundmauern und des aufgehenden Mauerwerks; 4. das Versetzen der dabei zu verwendenden Werksteine und die Herstellung der notwendig werdenden einfachen Gerüste, während die Errichtung »abgebundener« Gerüste den Zimmerleuten zukommt; 5. die Einmauerung der Balkenköpfe; 6. die Aufführung und Abdeckung der Schornsteine; 7. nach Eindeckung des Daches: die Einwölbung der Keller- und sonstigen mit Steindecken zu versehenden Räume, die Ausstakung der Zwischengebälke und die Ausmauerung der Gerüstlöcher in den Mauern.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 345-346.
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