Nachbettung

[550] Nachbettung, Sturzbett (Abfallpritsche), der Schutz oder die Versicherung der Sohle eines Wasserlaufes auf mehr oder weniger größere Entfernung unmittelbar flußabwärts eines Einbaues oder einer Stauanlage (s.d.).

Dadurch soll der Uebersturz des Wassers oder die heftige Strömung, z.B. durch das geöffnete Schleusenwehr, unschädlich gemacht werden, damit die Sohle keine Auskolkung und das Fundament der Stauanlage keine Auswaschung oder Unterspülung erleide. Eine Sohlenversicherung unmittelbar flußaufwärts oder auf der Oberwasserseite heißt Vorbettung oder Stichpritsche; diese ist außer der Nachbettung (Abfallpritsche, Sturzpritsche) nur in einzelnen Fällen nötig, so besonders vor Pfeilereinbauten und dort, wo oberhalb schon starke Wasserbewegungen eintreten können. Beide, die Vor- und Nachbettung zusammen, geben die im Wasserbau vorkommende Bettung im allgemeinen oder den Herd. – Die verschiedenen Ausführungsformen einer Nachbettung bezw. Bettung sind:

1. Hölzerner Boden als die obere Decke eines mit Steinen ausgesetzten Schwell- oder eines Pfahlrostes (s.d.); in der Regel bei den Schleusenwehren.

2. Faschinenlage, am besten. aus Senkfaschinen (s.d.) oder Sinkstücken (s.d.).

3. Steinlage, entweder für sich allein oder auf einfache Faschinenlage, eine Tonschichte oder auf eine aus vielen zusammengebundenen Faschinen begehende Matte aufgebracht.

4. Steinpflasterung, Herdpflaster, allein oder behufs größerer Sicherheit und starker Verspannung zwischen Rostschwellen hergestellt.

5. Betonschüttung oder eine gleichwertige Mauerung, deren Oberfläche einen Schutzbelag aus Holz, Eisenschienen u.s.w. erhält.

6. Wasserkissen (s. Wasserpolster) bei Wehren mit großer Ueberfallhöhe. Die Nachbettung bildet einen – leider vielfach nicht genügend stark hergestellten – besonders wichtigen Teil aller Stauanlagen (s.d.).

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 550.
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