Oberwasser

[729] Oberwasser. Ist in einem natürlichen oder künstlichen Gerinne an einer Stelle eine Unterbrechung des sonst gleichmäßig verlaufenden Wasserspiegels vorhanden, so daß daselbst ein mehr oder minder plötzlicher Abfall des Wasserspiegels vorkommt, dann heißt das auf der oberen Seite befindliche, den höheren Spiegel aufweisende Wasser das Oberwasser, jenes auf der Unterseite, in der tieferen Lage befindliche aber das Unterwasser. Der Höhenunterschied zwischen dem Ober- und Unterwasserspiegel heißt bei einer Stauanlage (s.d.) die Stauhöhe, bei einer Wasserkraftanlage in einem Werkkanale (s.d.) das nutzbare Gefälle, Nutzgefälle oder Werkgefälle.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 729.
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