Packhaus

[790] Packhaus (Packhof, Lagerhaus), Gebäude zur Lagerung von Waren in Handels- oder Seestädten, Grenzstationen u.s.w.

Packhäuser liegen in der Nähe der Bahnhöfe oder des Hafens, am Ufer schiffbarer Kanäle oder Flüsse und dienen zu unmittelbarer Verladung oder Weitersendung oder aber zur geeigneten Niederlage von Waren. Das Gebäude soll feuerfest sein und Vorrichtungen zum bequemen Verladen, zum Abwägen und Aufziehen der Waren haben. Im Erdgeschoß sind Arbeitsräume und etwa eine Wohnung für den Aufseher oder ein Wachtlokal anzuordnen (s. Lagerhäuser).

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 790.
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