Lagerhäuser

[57] Lagerhäuser (Speicherbauten), Gebäude zur Lagerung und Aufbewahrung von größeren Warenmengen, sowohl Stückgütern als Bodenerzeugnissen, wie Wein, Oel, Getreide u.s.w., ferner von zollpflichtigen Waren vor deren Einfuhr (zollfreie Lager). S.a. Bodenspeicher, Massentransport, Silospeicher.

Sie werden an Fluß- und Seehäfen, wo sie in engste Verbindung mit dem Eisenbahnverkehr zu setzen sind, entweder von der Bahn- oder Hafenverwaltung oder besonderen Lagerhausgesellschaften errichtet, welche die Aufbewahrung der Waren gegen Entgelt übernehmen. Ihrem Zwecke entsprechend liegen sie in der Nähe der Umschlagshallen oder Schuppen, die dem Verkehr zwischen Bahn und Schiff dienen, nur durch Gleise oder Straßen getrennt, so daß ein freier Verkehr stattfinden kann. In einfachen Fällen bilden sie die Obergeschosse vorgenannter Schuppen. In der Gesamtanlage bilden sie langgestreckte und vielgeschossige Bauten (z.B. im Freihafen zu Hamburg), doch kommen auch solche um einen inneren Hof vor (Packhof in Berlin). Ist genügendes Gelände vorhanden, so kann für einfache Fälle die Anlage von eingeschossigen, barackenartigen Holzbauten, die so nahe zusammengerückt werden, als es die Feuersicherheit gestattet, erfolgen. In den meisten Fällen aber wird das Baugelände ein engbegrenztes und wertvolles sein und hiernach die Ausnutzung des Raumes nach der Höhe erfolgen müssen. Ist der Baugrund ein schlechter, wie dies an den Seehäfen meistens der Fall ist, so wird zur Vermeidung zu großer Baulast der Hauptaufbau in Holz erstellt werden. Wird aber auf Feuersicherheit des Gebäudes Wert gelegt, so ist ein Steinbau mit Einbau in Betoneisenbau (s. Bd. 1, S. 738) zu errichten. Die Gebäudetiefe wird auf 20–28 m bemessen, mit Zwischenstützen in etwa 4 m Entfernung. Auch sind Brandmauern in 20–30 m Entfernung durchzuführen. Außer dem Kellergeschosse für Wein, Oel u. dergl mit 1,8–3 m lichter Höhe und dem Erdgeschoß (4,5–4,8 m hoch) mit den Geschäftszimmern und Aufzugmaschinen werden Obergeschosse (2,8–3 m hoch) in 3–6 Stockwerken angeordnet. An geeigneten Orten liegen Steintreppen und Aufzüge mit genügenden Vorplätzen und feuersicherer Ummauerung; doch ist hierbei zu erwähnen, daß unmittelbare Verbindung der Stockwerke unter sich durch einarmige Treppenläufe bequemer und zeitsparender sind; für freie Gänge zwischen den Warenstapeln wird ein Drittel bis ein Viertel der Grundfläche zu bemessen sein. Für gute Beleuchtung und Lüftung der Lagerräume durch eine genügende Anzahl von Fenstern ist Sorge zu tragen; ebenso muß aber auch eine vollständige Absperrung von Luft und Licht (durch Läden) stattfinden können. Durch Blitzableitungen ist für Erhöhung des Feuerschutzes zu sorgen. Die Zwischenunterstützungen sind bei einfacheren Bauten eichene Pfosten, gehobelt und verdoppelt, oder aber gußeiserne Säulen oder genietete kastenartige Stützen, beide letztere mit Monierummantelung. Diese Stützen der einzelnen Stockwerke dürfen nicht durch zwischengelegte Unterzüge unterbrochen sein, sondern sind direkt[57] aufeinander zu setzen. Als Maximalbelastung für Keller und Erdgeschoß sind 2000 kg, für obere Geschosse 1500–1800 kg pro Quadratmeter in Rechnung zu stellen. Dies entspricht einer Lagerhöhe von 1,5 m. Beispiele s. Bd. 2, S. 129, Bodenspeicher, und Bd. 4, S. 457, Getreidespeicher; das Lagerhaus der Stadt Worms a. Rh., erbaut 1890–93, s. [1].

Für feuergefährliche Stoffe, wie Petroleum, Spiritus u.s.w., sind besondere Lagerhäuser in hinreichender Entfernung von andern Gebäuden zu errichten. Für Petroleumlager ist zu beachten: da dieses Oel durch Wärme rasch verdunstet und somit Verluste entstehen, ist der Verdunstung durch eine kellerartige Anlage entgegenzuwirken. Bei kleiner Anlage wird der als Gewölbe aufgeführte Bau entweder halb in die Erde verlegt oder mit einer Erdaufschüttung umgeben. Die obere Abdeckung würde am vorteilhaftesten ein Rasen- oder Holzzementdach oder ein doppeltes Hohlziegeldach sein. Der Zugang ist wegen Eindringen der Wärme durch Doppeltüren zu schützen. Bei großem Handelsbetrieb, wie z.B. am Rheinhafen zu Mannheim, kommen statt der Keller sogenannte Tanks zur Anwendung. Es sind dies große Behälter, in Zementmauerwerk vollkommen undurchlässig erstellt, in die das Petroleum vom Schiff aus durch Rohrleitung eingeführt wird, um da bis zur Abfüllung in Fässer oder in Tankwagen zum Bahnversand zu lagern. Ganz besondere Vorsicht ist anzuwenden bei den Lagern von Sprengmitteln, wie Schießpulver, Dynamit u. dergl. Sie sind als leichte Gebäude, geschützt gegen Feuchtigkeit, sowohl aufzeigend aus der Erde als von außen eindringend, und gegen Feuersgefahr aufzuführen, teilweise mit einem Erdwall zu umgeben und dürfen nur in weiter Entfernung (800–1000 m) von Gebäuden u.s.w. erstellt werden [2]. S.a. Pulverturm.


Literatur: Außer der in Bd. 2, S. 132, bei Bodenspeicher gegebenen, s. [1] Zeitschr. des Oesterr. Ing.- u. Arch.-Ver., 48. Jahrg., Wien 1896, Nr. 48 und 49, S. 625 und 639; über Speicher und Umschlagseinrichtungen von P. Körtz. – [2] Klasen, L., Grundrißvorbilder, 6. Abt.: Gebäude für Handelszwecke, Leipzig 1884, S. 593.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 57-58.
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