Gang [1]

[255] Gang (Korridor), Lauf- oder Verbindungsgang, soll einen bequemen Zutritt zu den einzelnen Räumen oder Zimmern einer Wohnung u.s.w. bewirken.

Er führt entweder längs einer Zimmerreihe hin und wird durch auf der andern Seite liegende Fenster hell beleuchtet und luftig erhalten, oder er liegt zwischen zwei Zimmerreihen in der Mitte, wobei er recht breit und an den Enden durch größere Fenster erleuchtet sein muß. In einzelnen Fällen kann Oberlicht zugeführt werden. Die Breite der Gänge sollte nicht unter 1,0 m sein, in Wohnungen = 1,5–1,8 m, in Gasthöfen = 3,0, in Krankenhäusern, Schulen wenigstens 2,6 m.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 255.
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