Parallelträger [2]

[37] Parallelträger, Balkenfachwerkträger mit parallelen, geraden Gurtungen. Dieselben können als Einzelträger, die bloß auf zwei Stützpunkten aufliegen, oder als kontinuierliche, über mehr als zwei Stützen hinwegreichende Träger ausgeführt werden. Beim Parallelträger sind die Gurtkräfte den Momenten der äußeren Kräfte und die Kräfte in den Ausfachungsstäben den Querkräften direkt proportional; s.a. Brücken, eiserne.

Melan.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 37.
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