Parzelle [2]

[45] Parzelle. Durch das Zerlegen eines größeren, im Besitz eines einzelnen oder im gemeinsamen Besitz mehrerer befindlichen Grundstücks in getrennte Teile mit verschiedenen Eigentümern entstehen selbständige kleinere Grundstücke, Parzellen. Zuweilen versteht man darunter auch einzelne, durch willkürliche oder natürliche Grenzen getrennte Teile eines größeren Gutes. Ueber die Entstehung, die Vorteile und Nachteile der Parzellierung s. Feldbereinigung.

Lubberger.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 45.
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