Parzelle

[473] Parzelle (franz.), Teil eines Ganzen, insbes. Flurstück, d.h. ein kleines, von einem Gutskomplex, zu dem es gehört, abgesondert liegendes Grundstück (s. d.); daher parzellieren, einen Grundbesitz in solche kleine Parzellen als gesonderte Besitzungen zerlegen (vgl. Dismembration).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 473.
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