Platzbepflanzung

[158] Platzbepflanzung. Zur Bepflanzung sind vorwiegend die sogenannten Gartenplätze bestimmt; aber auch alle andern Platzarten können in gewissem Umfange durch Bepflanzung verschönert werden.

So können auf geräumigen Verkehrsplätzen die dem Fahrverkehr entzogenen Inseln Rasen und Ziergesträuch aufnehmen; Marktplätze können mit Baumreihen bepflanzt, Architekturplätze mit Rasenflächen, Blumen und Strauchwerk ausgestattet werden. Bei Bepflanzung von Architekturplätzen ist hauptsächlich auf ruhige Flächenwirkung und klare Linienführung zu achten; Einteilung und Art der Pflanzung sind der Architektur unterzuordnen. Die Bepflanzung von Gartenplätzen unterscheidet sich, je nachdem es sich um Schmuckplätze oder um Erholungsplätze handelt (vgl. Platzanlagen). Die Schmuckplätze erhalten vorwiegend eine Zierbepflanzung, die durch Wege für den allgemeinen Fußgängerverkehr geteilt ist, die Erholungsplätze dagegen eine vorwiegend landschaftliche Bepflanzung behufs Erzielung ruhiger, schattiger, vom Verkehr zurückgezogener Aufenthaltspunkte.

J. Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 158.
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