Platzanlagen

[157] Platzanlagen. Nach ihrer Bestimmung unterscheidet man die städtischen freien Plätze in Verkehrsplätze, Marktplätze, Gartenplätze und Architekturplätze.

Die Verkehrsplätze, am Zusammenfluß mehrerer Straßenzüge liegend, sind in den wesentlichen Teilen ihrer Oberfläche dem Fuhrwerksverkehr freigegeben. Andre Flächenteile werden[157] durch Höherlegung, gegebenenfalls auch durch Prellpfosten, der Gesamtfläche entnommen, um nur den Fußgängern zu dienen. So entstehen innere Bürgersteige, Trottoirinseln, Zufluchtsinseln u. dergl. Mitunter sind solche den Fahrbewegungen entzogene Flächenteile so groß, daß sie durch Pflanzflächen, Springbrunnen, Denkmäler u.s.w. geschmückt werden können.

Die Marktplätze, mit wenigstens einer Seite an einer Hauptverkehrsstraße liegend, sind in den wesentlichen Teilen ihrer Oberfläche dem Fuhrwerksverkehr entzogen. Die Fahrbewegungen pflegen auf die Randstraßen der Platzfläche beschränkt zu sein. Die Kreuzung der letzteren durch Fuhrwerke ist unerwünscht.

Für die Gartenplätze gilt dieselbe Flächenverteilung des Fahr- und Gehverkehrs. Aber die Gartenplätze sollen möglichst nicht an Hauptverkehrsstraßen liegen. Die gärtnerisch angelegte Fläche soll nur von Fußgängern gekreuzt werden. Man unterscheidet offene »Schmuckplätze«, deren Fußwege tunlichst in die Verkehrsrichtungen zu legen sind, und umfriedigte »Erholungsplätze«. Innerhalb der Anpflanzung der Erholungsplätze werden die Fußwege so angelegt, daß sie nicht zur Kreuzung der Platzfläche einladen, daß sie vielmehr den Zugang zu ruhigen, dem großen Verkehr entzogenen Stellen (Ruhesitze, Kinderspielplätze u.s.w.) bilden.

Die Architekturplätze haben den Zweck, zur Errichtung hervorragender Gebäude, auch zur Aufteilung von Denkmälern zu dienen (die aber auch auf den andern Platzarten Aufstellung finden können). Die Gebäude werden entweder auf der Platzfläche errichtet, so besonders bei Kirchen und Theatern, oder sie finden ihre Aufstellung am Rande bezw. an den Rändern des Platzes. Demgemäß lassen sich bebaute und umbaute Architekturplätze unterscheiden.

In künstlerischer Beziehung kommen für öffentliche Stadtplätze, um die es sich hier allein handelt, besonders drei Gesichtspunkte in Frage, nämlich die Umrahmung des Platzes, das Verhältnis zwischen Platzfläche und Gebäudehöhe sowie das Nivellement der Platzfläche. Erst durch die Umrahmung entsteht der städtische Platz; je geschlossener die Umrahmung ist oder erscheint, desto besser ist die Raumwirkung. Daher eine solche Anordnung der auf den Platz mündenden Straßen, daß man von den Hauptbetrachtungspunkten nicht in die offenen Straßen hineinschaut; ferner Arkaden oder Torbauten über den Straßenöffnungen. Die Verkehrsplätze, die ihrer Bestimmung nach für den Verkehr offen stehen, sind wegen der starken Durchbrechung der Umrahmung gegenüber andern Platzarten in künstlerischem Nachteil. Was das Größenverhältnis betrifft, so machen zu große Plätze oft einen öden Eindruck und benachteiligen den Maßstab der Umbauung. Als ein gutes Verhältnis zwischen Platzabmessung und Gebäudehöhe gilt 3 : 1. Bei bebauten Plätzen hat sich das Größenverhältnis auf die übrigbleibenden freien Platzflächen zu beziehen. Die umbauten Plätze pflegen die künstlerischen Glanzpunkte der Städte zu sein. Unregelmäßige Platzgrundrisse lassen sich den Maßstabverhältnissen besser anpassen und ergeben eine mehr malerische Wirkung. Das Nivellement der Platzfläche soll konkav oder so wenig konvex sein, daß die Gewölbeform dem Auge nicht auffällt.

J. Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 157-158.
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