Maßstab

[327] Maßstab. Der Maßbezeichnung nach sind zu unterscheiden End- und Strichmaßstäbe. Beim Endmaßstab wird der Maßwert bestimmt durch die Länge der Mittellinie des Stabs bis zu den rechtwinklig dazu stehenden Endflächen, Endschneiden, Kugeln oder Spitzen, beim Strichmaßstab durch zwei auf der Oberfläche des Stabs parallel zueinander gezogene Endstriche. Dieser äußeren Maßbezeichnung muß die innere Einteilung entsprechen. Die Fehler der Maßwerte sind dementsprechend äußere und innere Fehler.

Dem Gebrauch nach sind zu unterscheiden: 1. Normalmaßstäbe aus Metall (Platin, Messing, Stahl, Eisen) und zwar sogenannte Gebrauchs-, Kontroll- und Hauptnormale (s.d.) zur Prüfung und Maßvergleichung dienend; 2. Wertmaßstäbe, in der Regel aus Holz für den öffentlichen Verkehr bestimmt, in der Länge von 10–0,5 m (vgl. Meßwerkzeuge); 3. Zeichenmaßstäbe und zwar Abgreifmaßstäbe (Transversalmaßstäbe) und Anlegemaßstäbe (prismatische) aus Metall, Glas, Elfenbein, Holz, Zellhorn, Papier; 4. Maßstäbe für geodätische Messungen (s. Basismessung und Längenmeßinstrumente). Ueber die für Maßstäbe geltenden Fehlergrenzen der äußeren und inneren Fehler s. Längenmaße. – Unter Maßstab verlieht man in übertragener Bedeutung auch das Verjüngungsverhältnis der linearen Abmessungen von Natur und Abbild bei technischen Zeichnungen und Karten. So spricht man von großem und kleinem Maßstab bei geringer bezw. starker Verjüngung. Ueber die bei geodätischen Karten in Frage kommenden Verjüngungsverhältnisse s. Karte.

(† Reinherz) Hillmer.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 327.
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