Fußwege

[226] Fußwege liegen bei Landstraßen meist in gleicher Höhe mit der Fahrbahn und werden in diesem Fall durch das die Steinbahn begrenzende unbeteiligte Erdbankett gebildet. Besser ist es, die Fußwege wenigstens zu beliefen und durch eine Baumreihe oder durch Abweissteine (s. Prellsteine) von der Fahrbahn abzusondern.

Da das von der Straßenoberfläche abfließende Regenwasser bei der niedrigen, dem Quergefäll sich anschließenden Lage nur über den Fußweg hinwegfließen kann, so sind solche Fußwege bei nassem Wetter schlecht zu begehen. Das einzige Mittel gegen diesen Uebelstand besteht darin: die Fußwege gegen die Straßenfläche um 10–15 cm erhöht anzubringen, wie es bei Klinkerstraßen (s.d.) auch gewöhnlich geschieht. Dadurch wird jedoch die Wasserableitung erschwert, und eine solche Anlage bedingt entweder die Anbringung von Gräben zwischen den Fußwegen und der Fahrbahn oder man kann sich mit einer Gosse begnügen, die alle 30 m mittels Röhren durch die Fußwegerhöhung entwässert wird. Die Einfassung der Fußwege geschieht in diesem Fall am besten durch Bord- oder Randsteine; weniger dauerhaft ist eine Raseneinfassung. Eine Pflasterung oder sonstige Befestigung der Fußwege findet nur in der Nähe von Städten statt. Das Quergefälle wird entweder nach dem Graben oder nach der Gosse zu mit 1/20-1/25 angenommen.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 226.
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