Rettungswesen [2]

[419] Rettungswesen auf Eisenbahnen, d.h. die zur ersten Hilfeleistung bei im Bahnbereich vorkommenden Verunglückungen und Erkrankungen von Bahnpersonal, Reifenden und andern Personen begehenden Einrichtungen, zu deren Vorhaltung in den meisten Staaten die Eisenbahnen verpflichtet sind.

Die Hilfeleistung setzt schon vor Ankunft des Arztes ein, der bei jedem ernsteren Fall herbeigerufen wird. Die Rettungskasten, die in der Regel auf den Bahnhöfen, in den Werkstätten und (kleiner Rettungskasten) in den Packwagen der Züge sich befinden, enthalten Arzneien, Verbandstoffe, chirurgische Instrumente u.s.w. Bei Eisenbahnunfällen ist die Ausübung des Rettungswesens eine der Aufgaben der Hilfszüge (s.d., ferner Eisenbahnbetrieb, Bd. 3, S. 296, Rettungsgleise, Sandgleise, Schutzschiene).


Literatur: Roll, Encyklopädie des gesamten Eisenbahnwesens, Wien 1894, S. 2785, sowie die Vorschriften der einzelnen Bahnverwaltungen.

Cauer.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 419.
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