Schätzungsamt

[543] Schätzungsamt. Für zu beleihende Liegenschaften werden bisher die Boden- und Gebäudewerte, die für die Höhe der Hypotheken maßgebend sind, fast allgemein durch private Schätzungen ermittelt, deren Zuverlässigkeit mannigfach angezweifelt worden ist. Deshalb ist in Preußen ein neues Gesetz erlassen worden, nach welchem in Zukunft behördliche Schätzungsämter eingerichtet werden sollen, nach deren Wertfeststellung die Sparkassen und Hypothekenbanken die Höhe ihrer Darlehen zu bemessen haben.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 543.
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