Schiffsbuhne

[662] Schiffsbuhne, ambulante Bühne, ein von einem Schiffe oder von zwei gekuppelten Schiffen aus dem Wasser entgegengesetztes Abflußhindernis – eine verstellbare Stauwand –, welches eine heftige Strömung verursacht. Letztere allein oder im Verein mit Kratzvorrichtungen soll die Flußsohle auflockern und sogleich das Material weitertreiben. Setzt man so die Arbeit flußab fort, so erhält man dadurch eine entsprechend vertiefte Fahrrinne.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 662.
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