Schraubenberechnung [2]

[690] Schraubenberechnung für Whitworth-Schrauben nach den Allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über Land- und Schiffsdampfkessel [1].

Die Bauvorschriften für Landdampfkessel bestimmen, daß Schrauben unter 13 mm nicht zulässig, unter 16 mm tunlichst zu vermeiden sind; Flußeisenschrauben sollen mit abgerundetem Gewinde versehen sein; Schrauben aus Stahl, welcher härtbar ist, sind nicht zulässig. Für die Bemessung der Schrauben aus Schweiß- oder Flußeisen für eine Einzelbelastung von Q kg gilt die Formel für den Kerndurchmesser d1 = c Q + 0,5 cm mit c = 0,045 bei guten Schrauben, guter Bearbeitung der Flächen und weichem Dichtungsmaterial; c = 0,055, wenn den genannten Anforderungen weniger vollkommen entsprochen ist; aber c = 0,040, wenn im ersten Fall die Schrauben aus Nieteisenqualität bestehen. Hierzu enthalten die Bauvorschriften folgende Tabelle


Schraubenberechnung [2]

[690] Die Spannungen betragen hiernach z.B.


Schraubenberechnung [2]

Literatur: [1] Allgemeine polizeiliche Bestimmungen über die Anlegung von Landdampfkesseln; desgl. von Schiffsdampfkesseln, vorn 17. Dezember 1908, mit Anlage I: Materialvorschriften, und Anlage II: Bauvorschriften (Reichsgesetzblatt 1909, Nr. 2).

Lindner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 690-691.
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