Tauchrohr

[422] Tauchrohr nennt man auf den Gaswerken jedes Rohr, welches mit seinem unteren offenen Ende in eine Flüssigkeit taucht, um einen Abschluß zu erhalten, damit entweder das in demselben enthaltene Gas nicht entweichen oder in dasselbe kein Gas zurücktreten kann.

So sind z.B. Kühler, Gaswäscher, Teerwäscher mit Tauchrohren versehen, aus denen die Kondensationsprodukte aus den Apparaten abfließen in Teertöpfe oder Kalten, in welche die Rohre so tief eintauchen, daß kein Gas durch dieselben entweichen kann. Dazu muß die Tauchung größer sein als der in dem betreffenden Apparate auftretende höchste Gasdruck. Der Zweck der auf der Vorlage befindlichen Tauchrohre (s. Vorlage) ist die Verhütung eines Zurücktretens von Gas in die Retorten, sobald diese geöffnet sind.

G.F. Schaar.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 422.
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